Am 11.01.2024 startet die in diesem Jahr die Speck Wissenswelle mit einem wichtigen und spannenden Thema

DIN EN 17645 – Energieeffizienz / Energielabel / private Schwimmbäder

Gerade in den Zeiten der Diskussionen und Gesetze / Verordnungen zum Thema Energie (Beheizung, Strom) aber auch Wasser, werden im Rahmen der Veranstaltung Einblicke zu dem sehr aktuellen Komplex gegeben.

Gemeinsam mit Thorsten Staab (Geschäftsführer der Firma Pool Konzept) wird Frank Eisele dazu berichten was es mit diesem Regelwerk auf sich hat, wie es anzuwenden ist und Beispiele aufzeigen.

Melden Sie sich an unter Speck Wissenswelle  

 

 


aquanale 2023

Die Fachmesse auqanale  in Köln, öffnet ihre Tore vom 24.10. bis 27.10.2023 für alle die sich für das Thema Schwimmbad und Wellness interessieren.

Auf dieser Messe können Sie sich rund um das Thema Schwimmbad und Wellness informieren und bei einer Vielzahl an Ausstellern beraten lassen. Für spezifische Fachthemen stehen Ihnen verschiedene Referate und Vorträge auf dem 10. internationalen Schwimmbad- und Wellnessformum zur Auswahl (Programm).

Sie finden uns in Halle 7.1 – Stand D041

Wir freuen uns auf Ihren Besuch


bsw Infotage in Düsseldorf

Das Frühjahr beginnt mit einer großen Branchenveranstaltung – den bsw Infotage am 23. und 24. 03.2023 in Düsseldorf. Veranstaltet durch den Bundesverband Schwimmbad und Wellness (bsw) und dessen Mitgliedsfirmen, stellen Hersteller und Lieferanten der Branche Ihre Produkte und Neuheiten vor uns stehen den Fachbesuchern für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Begleitet wird diese Veranstaltung durch Fachbeiträge einzelner Hersteller / Lieferanten sowie Branchenthemen z.B. zu Energieeffizienz und Regelwerke sowie Recht und Technik.

Wir freuen uns, dass wir speziell zu den großen Themen Energieeffizienz sowie Recht und Technik die Beiträge liefern.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

 

Bestätigung der Mitarbeit im Technischen Ausschuss und Arbeitskreis Wasseraufbereitung

Für viele mag es selbstverständlich klingen. Aber es freut uns natürlich ganz besonders, wenn die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) offiziell und auch nach Abstimmung durch den Vorstand bekannt gibt, dass die Mitarbeit für den nächsten Zeitabschnitt im Technischen Ausschuss (TA) und Arbeitskreis Wasseraufbereitung (AK Wasser) gegeben ist.

Dafür vielen Dank für das Vertrauen und auf weiterhin gute Zusammen- und Mitarbeit in den Gremien

 

(Stand 01/2023)

 


Energieeffizienz in privaten Schwimmbädern

Auch in privaten Schwimmbädern ist das Thema Energie wichtig und zu beachten.
Maßgebliche Einflüsse sind hierbei Wärmeverluste (vor allem) bei Außenbädern, Pumpenenergie und Wasseraufwendungen.

Um Wärmeverluste zu vermeiden haben sich ohne Frage Abdeckungssysteme als sehr gute Einrichtungen erwiesen. Um es in eigenen Worten zu sagen, ein Außenschwimmbad ohne Abdeckung ist nicht zeitgemäß – es gehört einfach dazu.

Neben Reduzierung der Wärmeverluste wird auch die Verdunstung erheblich reduziert sowie der Eintrag an Belastungsstoffen reduziert. Dafür darf man auch in Kauf nehmen, die Abdeckung hin und wieder zu reinigen – das gehört zu einem guten Betrieb mit dazu.

Bei Pumpen die den Aufbereitungsvolumenstrom „aufrecht“ erhalten – vergleichbar einer Herzfunktion – gilt der Grundsatz, dass die Rohrleitungen energetisch sinnvoll dimensioniert werden – also Fließgeschwindigkeiten nicht zu hoch ! Erfahrungsgemäß sollte eine Fließgeschwindigkeit von 2 m/s nicht überschritten werden. Dies gilt vorrangig für die eigentlichen Rohrleitungsabschnitte die für den Aufbereitungskreislauf gedacht sind.

Aber Achtung: auch bei Attraktionen können zu hohe Widerstände zu einem reduzierten Volumenstrom führen und z.B. die Gegenstromwirkung in der Folge zu schwach sein.

Wasser sparen ist gut – hat aber auch seine Grenzen. Ein Schwimmbecken unterliegt schlichtweg auch in hygienischer Hinsicht besonderen Anforderungen. D.h. Filterspülungen zum Austrag der Belastungsstoffe aus dem Kreislauf sind erforderlich. Auch ist eine Verdunstung nicht auszuschließen, so dass Wasser zugesetzt werden muss.

Grundsätzlich sind oftmals bei einem Schwimmbecken Abhängigkeiten bedingt durch den Aufbereitungskreislauf gegeben. Daher sind auch manuelle Eingriffe oder eigenmächtige Änderungen von Einstellungen oftmals von Nachteil. Die Reduzierung der Pumpendrehzahl ist zunächst schön für den Energieeinsatz aber durchaus schlecht für die Durchströmung des Beckens und damit Einhaltung der Wasserqualität.

Insofern  sind Beratungen und Planungen – auch unter energieeffizienten Gesichtspunkten – durch Fachpersonen durchzuführen.

(Stand 01/2023)

 


Salzwasser – Elektrolyse – Chlor II

Wir hatten im Jahr 2020 auf einen Fachartikel von Frank Eisele zum Thema Salzwasser / Elektrolyse / Chlor verwiesen.

Aufgrund der Aktualität und wiederkehrenden Fragen, hat der Technische Ausschuss des bsw sich vertiefend dieser Sache angenommen und eine „offizielle Stellungnahme“ hierzu im Jahr 2021 erstellt.

Aufgrund der starken Nachfrage und Interesse zu diesem Thema,  können Sie diese Informationsschrift Übersicht-Elektrolyseverfahren bsw 03_2021 einsehen.

(Stand 03/2022)


Endlich wieder „Live“  – bsw Jahrestagung in München

Der Bundesverband Schwimmbad und Wellness lädt am 20.Mai 2022 zur Jahrestagung nach München.

Auf dem Programm stehen neben Wahlen auch interessante Workshops und Vorträge.

Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Robert Schulze, führen wir einen Workshop zum Thema Technik  & Recht durch.

Neben allgemeinen juristischen und technischen Anforderungen werden wir auch einzelne Fälle aus der Praxis besprechen und ausleuchten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme !

(Stand 03/2022)

 


Veranstaltung mit der Technischen Akademie Esslingen 

Gemeinsam mit der Technischen Akademie Esslingen (TAE) haben wir eine ganztägige Veranstaltung zum Thema Schwimmbadbau und Badewassertechnik durchgeführt.

Vielen Dank an die TeilnehmerInnen und die TAE für die Organisation

(02/2022)


Neubau abgeschlossen und in Betrieb 

Wir bedanken uns dass wir die Planung der Wasseraufbereitung für das Variobecken in der Astrid-Lindgren-Schule in Lemgo ausführen durften.

Gemeinsam mit der Firma Goldbeck Nord GmbH und der Firma Aquadraulic Wassertechnik GmbH  erfolgte eine reibungslose Umsetzung der Planung mit einer gelungenen Inbetriebnahme und Übergabe.

Wir wünschen der Schule und den SchülerInnen viel Erfolg und Spaß am neuen Schwimmbad

(Stand 02/2022)


Die aquasuisse 

Wir freuen uns, dass wir auch dieses Jahr für die aquasuisse tätig sein dürfen.

Die aquasuisse ist die schweizerische Vereinigung von Firmen für die Wasser- und Schwimmbadtechnik.

Dieser Verein führt zentral in der Schweiz auch die Schulung zum SchwimmbadtechnikerIn durch.

Seit einigen Jahren tragen wir  hierzu speziell zum Bereich Wasserchemie mit einer 2 tägigen Schulung bei.

Für das Vertrauen und die gemeinsame Zusammenarbeit bedanken wir uns an dieser Stelle und freuen uns insbesondere nach der auferlegten Pause im Jahr 2021 auf die anstehende Schulung im Januar 2022

(Stand 01/2022)

 


Mitglied im Arbeitskreis Wellness 

Wir sind nun auch im Arbeitskreis Wellness im Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) als Mitarbeiter aufgenommen.

In diesem Arbeitskreis wird z.B. das Merkblatt Wellness und diesbezügliche Auskleidungen mit Fliesen, Platten, Mosaike und Naturwerkstein erstellt und bearbeitet.

Wir freuen uns, dass wir für diesen Arbeitskreis tätig sein dürfen.

(Stand 11/2021)

 


Internationale Fachmesse aquanale 2021  in Köln 

 

Bald ist es wieder soweit ! Die Fachmesse aquanale findet vom 26.-29.10.2021 in Köln statt.

Der Bundesverband Schwimmbad und Wellness (bsw) und die Messe Köln begrüßen Sie in den Hallen 7 und 8.

Ebenfalls findet zeitgleich in den Hallen 9 und 10.1 die Fachmesse FSB statt.

Nutzen Sie die Möglichkeit des Messebesuches und auch der Möglichkeit der Teilnahme an verschiedenen Fachvorträgen im Rahmen des 9. Internationalen Schwimmbad- und Wellnessforums (Programm).

Wir dürfen Sie herzlich auf dem Stand D 048 / E 049 in Halle 7.1 begrüßen.

 


Salzwasser – Elektrolyse – Chlor 

Wollen Sie sich etwas tiefer in die Materie einlesen und die unterschiedlichen Verfahren kennen lernen, wie man mittels Salzwasser oder einer Salzlösung zu dem erforderlichen Desinfektionswirkstoff kommt ?

Verfahren, Besonderheiten aber auch rechtliche Aspekte und mögliche Falschdarstellungen werden im folgenden Fachartikel von Frank Eisele beleuchtet.

Hier gehts zum Artikel

Viel Spaß beim Lesen

(12/2020)

 


Öffentliche / private Schwimmbäder 

klare Sache !?

Eigentlich ist die Abgrenzung gemäß der Vielzahl an Regelwerken und den dortigen Definitionen  eine klare Sache (siehe auch früheren Kommentar vom 02/2020)

Wenn man aber tiefer gräbt, findet man Quellen (Kommentare zu Regelwerke) und ein Gerichtsurteil, was die Sache dann plötzlich doch nicht mehr so klar erscheinen lässt.

Im Technischen Beirat des Bundesverbandes Schwimmbad und Wellness (bsw) wurde dieses Thema besprochen.

Zugegeben – so einfach mal eine schnelle Änderung von Definitionen durchzuführen, geht – aufgrund der Vielzahl an Regelwerken – schlichtweg nicht. Nicht zu vergessen, wir sprechen nicht nur von nationalen sondern auch europaweit gültigen Regelwerken.

Die Diskussion und Bewertung in den Gremien bleibt abzuwarten. Aber eine Klärung muss her !

Der bsw hat hier schnell reagiert und in Absprache mit den Mitgliedern des Technischen Beirates ein Positionspapier hierzu erstellt, welches den entsprechenden Behörden und Gremien zugestellt wurde.

Der übersichtliche Bericht auf der Internetseite des bsw fasst den Sachverhalt zusammen. Darin finden Sie entsprechende Quellen und auch das Positionspapier zum Nachlesen.

(10/2020)

 


Private Schwimmbäder – Live Auftritt im ZDF Fernsehgarten !

Am 07.Juni 2020 hat Herr Frank Eisele live im ZDF Fernsehgarten zum Thema Betrieb von privaten Schwimmbädern einige Hinweise erläutert.

Wer diesen Bericht anschauen möchte, findet diesen in der ZDF- Fernsehgarten Mediathek.

Anlass hierzu, war die zunehmende Nachfrage und Errichtung von privat genutzten Schwimmbecken.

Die Nachfrage nach privat genutzten Schwimmbädern beim Fachhandel und Schwimmbadbaufachbetriebe ist – wie schon in den vergangenen Jahren – auf einem hohen Niveau weitergegangen. Medienberichten ist zu entnehmen, dass der „Mitnahmemarkt“ (Quick-up-Pools, Stahlwandbecken zum Selberbauen etc.) ein Hoch in Corona-Zeiten erlebt hat. Neben das möglicherweise durch die Corona-Krise hervorgerufene gestiegene Interesse am Wasser im Garten gibt der Branche insgesamt das wärmer werdende Wetter, eine andauernde Niedrigzinsphase (Flucht ins Betongold) sowie der Trend Homing und das insgesamt zunehmende Gesundheitsbewusstsein Rückenwind.

Zusammengefasst können einige relevante Hinweise zum Betrieb aber auch  mögliche Entscheidungshilfen den Informationen des Bundesverbandes Schwimmbad und Wellness (bsw) entnommen werden.

Hierzu können Sie die Informationen einfach herunterladen und lesen.

bsw Information Häufig gestellte Fragen_Frühjahr 2020

bsw Information Wie ein Pool funktioniert_Technik kurz erklärt

bsw Information bsw_Energieguide

 

Viel Spaß beim Anschauen und Lesen

(06/2020)


Informationen – Teil 2 im Zusammenhang mit Coronavirus und Schwimmbadnutzung 

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat hierzu eine ausführliche Fachschrift „Pandemieplan für Bäder“  erstellt.

Darin werden Maßnahmen beschrieben zur Vorbereitung auf den Badebetrieb sowie insbesondere betriebliche Hinweise zur Nutzung von öffentlichen Schwimmbädern gemacht.

Dazu zählen Maßnahmen zur Begrenzung von Besucherzahlen, Empfehlungen bei der Nutzung / zulässigen Anzahl an Badegäste in Schwimm- und Badebecken sowie betriebliche Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion.

Die Fachschrift und auch weitere Informationen zu dem Thema „Corona im Zusammenhang mit öffentlichen Schwimmbädern“ kann direkt bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen kostenlos heruntergeladen werden.

(05/2020)


Informationen im Zusammenhang mit Coronavirus und Schwimmbadnutzung / Fachgremienarbeit

Das Umweltbundesamt informiert in seiner Stellungnahme aus aktuellem Anlass.

Weiterhin erhalten Sie hier weitergehende Informationen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.

An dieser Stelle danke ich persönlich als Vorsitzender und auch Mitarbeiter mehrerer Fachgremien für das verantwortungsvolle Handeln und das Verständnis, dass Fachsitzungen abgesagt werden müssen. Die jeweiligen Institutionen (z.B. bsw, DGfdB, DIN) informieren die betreffenden Experten und Expertinnen jeweils darüber, welche Sitzungen davon im Einzelnen betroffen sind.

(03/2020)


Privat oder öffentlich ?

Immer wieder wird die Frage gestellt was der Unterschied zwischen einem privaten und einem öffentlichen Schwimmbad ist.

Dies lässt sich sehr einfach beantworten, indem man die Definition heranzieht die es zwischenzeitlich seit vielen Jahren gibt.

Gemäß DIN EN 15288-1 „Schwimmbäder für öffentliche Nutzung“ – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau (Stand 05/2019)

Öffentliche Nutzung =
Nutzung einer Anlage die Nutzung einer Anlage, die für alle oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern zugänglich und nicht ausschließlich für Familie und Gäste des Eigentümers / Besitzers/Betreibers bestimmt ist, unabhängig von der Zahlung eines Eintrittsgeldes

Daraus leitet sich eindeutig ab, dass im Umkehrschluss ein privates Schwimmbad dadurch charakterisiert wird, welches ausschließlich für die Familie und auch Gäste des Eigentümers bestimmt ist.
Die Begriffe der Familie und Ausschließlichkeit sind hierbei relevant und bringen zum Ausdruck, dass damit sich das private Schwimmbad auf diese eine Familie des Eigentümers und dessen Gäste bezieht.
Es kann schließlich dem Eigentümer eines privaten Schwimmbades nicht verwehrt werden, dass hin und wieder auch dessen Gäste (z.B. Besuch der Verwandten) das betreffende Schwimmbad mitnutzen.

Natürlich gelten auch für ein privates Schwimmbad gewisse Spielregeln in Bezug auf die Badewasseraufbereitung, Beckenausstattung, Nutzung und damit verbundenen Sicherheitsanforderungen. Diese werden insbesondere durch die bekannten europäischen Regelwerke DIN EN 16582, DIN EN 16713 sowie national auch durch die Richtlinien des Bundesverbandes Schwimmbad und Wellness (bsw) geregelt.

Einen zutreffenden und ergänzend lesenswerten Artikel hierzu, finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesverbandes Schwimmbad und Wellness (bsw).

(02/2020)


 

Europäische Normung privater Schwimmbäder … eine unendliche Geschichte !?

Kaum hat man sich damit abgefunden und sich halbwegs in die Normung privater Schwimmbäder „eingearbeitet“ stehen weitere Normungsprojekte und -vorhaben in der Warteschlange und vor der Veröffentlichung.

Eine kleine Übersicht:

Die Normen der Reihen DIN EN 16582 „Schwimmbeckenkonstruktionen“ und DIN EN 16713 “ Wasseraufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers“ sind seit 2015 bzw. 2016 veröffentlicht.

Innerhalb des dafür zuständigen „Obergremiums“ CEN /TC 402 wurde daraufhin 2017 die Norm DIN EN 16927 „Minipools“ veröffentlicht.

Nun steht die Norm E DIN EN 17125 „Whirlpools“ kurz vor der Veröffentlichung.
Darin werden Anforderungen an Whirlpools, Spa’s, Hot tubs, etc. in Bezug auf konstruktive Anforderungen, sowie Anforderungen an die Wasseraufbereitung, Energie und den sicheren Betrieb  festgelegt.

Und nun, tut sich etwas neues auf: in dem neuesten Normungsvorhaben, sollen energetische Betrachtungen eines Außenschwimmbeckens  beschrieben und mögliche Klassifizierungen durchgeführt werden (ähnlich eines „Energielabels“). Da sich dieses Vorhaben erst in den Startlöchern befindet, ist abzuwarten was am Ende der tatsächliche Inhalt dieser Norm sein wird.

 


 

Was hat es mit der Aufsicht auf sich ?

Vorab: es gibt keine vorgefertigten oder standardisierte Auskünfte und Vorgaben, wie die Aufsicht in einem Schwimmbad durchzuführen und zu organisieren ist, sowie welche zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Aber eines muss gesagt werden: die oft erwähnte Wassertiefe von 1,35 m stellt keine feste Grenze dar, die darüber entscheidet ob eine permanente Aufsicht am Becken gegeben sein muss oder nicht.

Gerade in Becken mit geringerer Wassertiefe (z.B. Bewegungsbecken, Kinderbecken) kann es erforderlich sein aufgrund der Benutzerstruktur eine permanente Aufsicht bereitzustellen. Und  genau das ist der springende Punkt: ob eine Aufsicht der Becken erforderlich ist oder nicht sowie wie diese durchzuführen ist, richtet sich wesentlich nach der Art der Nutzung, den örtlichen Gegebenheiten, Anzahl an Badegäste, Beckenart und Beckenausstattung.

Daraus kann dann nach sorgfältiger Bewertung, die Anzahl an erforderlichen Aufsichtspersonen sowie deren Einbindung in die Gesamtorganisation festgelegt werden. Dies ist jedoch keinesfalls ein statischer Prozess, da je nach Tageszeit, Witterung (Freibad) und Attraktionen erhebliche Schwankungen auftreten können und darauf in Bezug auf die Aufsicht zu reagieren ist.

Wenn man sich Schwimmbäder in Hotels anschaut, stellt man fest, dass dort (mit Ausnahmen) keine permanente Aufsicht  gegeben ist. Es ist in der Tat so, dass es durchaus Bädertypen gibt, in denen der Badegast nicht davon ausgehen darf, dass eine permanente Aufsicht vorhanden ist (siehe auch Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen).

Aber auch in diesen Bädern gilt, dass eine Aufsicht in dem Sinne gegeben sein muss, dass je nach zu erwartender Anzahl und Struktur der Badegäste, Beckengröße und -ausstattung bestimmte Maßnahmen getroffen werden müssen um das Gesamtrisiko der Nutzung des Schwimmbeckens zu reduzieren. Hierzu erforderliche Maßnahmen und Möglichkeiten lassen sich nur individuell für das jeweilige Schwimmbad festlegen. Pauschale Aussagen , dass regelmäßige Kontrollgänge und der Aushang der Badeordnung ausreichend sind, stimmen so mit Sicherheit nicht.

Denken Sie auch daran, dass Personen die in die Aufsicht eingebunden werden über eine Qualifikation für die Wasserrettung verfügen (z.B. Rettungsschwimmerabzeichen des DLRG)

Auch wir haben uns hierzu qualifiziert und das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber absolviert. Vielen Dank an dieser Stelle an die DLRG Ortsgruppe Herrenberg für den Unterricht und Training sowie das hohe Engagement und Verantwortung in der Wasseraufsicht in Schwimmbädern, an Seen und Küsten !

Es ist immer von Vorteil, wenn man selbst die Qualifikation mitbringt, um dann auch beurteilen zu können was bei der Aufsicht und möglichen Rettungsabläufe erforderlich und zu berücksichtigen ist.

 


 

Der Färbetest im privat genutzten Schwimmbad ?

Mit Erscheinen der europäischen Norm DIN EN 16713-2, wird nun erstmalig der Färbetest für privat genutzte Schwimmbäder als Möglichkeit zur Feststellung der Qualität der Beckendurchströmung in einem Regelwerk erwähnt.

Dieser Test ist als mögliches „Handwerkszeug“ verstehen um dies bei Bedarf anzuwenden. Es handelt sich hierbei in keinem Falle um eine Forderung, dies bei jedem privat genutzten Schwimmbecken umzusetzen.

Aber es ist auch klar, dass auch in einem privat genutzten Schwimmbad, die Beckendurchströmung ein wesentlicher Bestandteil darstellt und dies nicht nach Lust und Laune umzusetzen ist.

Auftretende Mängel in privat genutzten Schwimmbecken sind unter anderem zu geringe Volumenströme, zu geringe Anzahl an und falsch angeordnete Reinwassereinströmungen, fehlende Durchströmungen von Rollladenschächte, Treppenausbuchtungen, fehlerhafte Installation der Rohrleitungen zu den Reinwassereinströmungen.

Sollte eine unzureichende Beckendurchströmung vorliegen bzw. wird dies vermutet, ist in diesem Fall der Färbetest in Verbindung mit der Messung des Volumenstromes eine geeignete und vom Aufwand her vertretbare Möglichkeit die Qualität festzustellen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass Vermutungen, Schuldzuweisungen und ohne eingehende Prüfung vorgenommene Änderungen den zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand unnötig erhöhen, was durch eine fachlich fundierte Prüfung und Anwendung des Färbetestes reduzieren kann.


 

Energieeinsparung – ein Blick über die Grenzen

Die Anforderungen in Bezug auf Hygiene und Sicherheit sind ohne Frage wesentliche Kriterien bei der Planung und Betrieb eines Schwimmbades.

Aus aktuellen Änderungen und zunehmenden Anforderungen in Bezug auf die Öko-Designrichtlinie (umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Profukte – z.B. Pumpen) treten die energiereduzierende Anforderungen immer mehr in den Vordergrund.

Neben den „energieverbrauchenden“ Produkten sind aber auch planerisch Einflüsse zu berücksichtigen.

Allgemein bekannt ist, dass mit zunehmender Fließgeschwindigkeit in Rohrleitungen und Armaturen der Widerstand (Druckverlust) zunimmt.

Übliche Fließgeschwindigkeiten sind z.B. ind Druckleitungen 2 m/s als oberer Wert.

Reduziert man diese Fließgeschwindigkeit auf 1,5 m/s, so reduziert sich der Druckverlust ebenfalls.

Diesen Wert von 1,5 m/s wird z.B. in Dänemark in der dafür relevanten dänischen Norm DS 477 für die Wasseraufbereitung in öffentlichen Schwimmbädern angegeben.

Die Leistungsaufnahmen für den Filtrationsbetrieb, können dabei um bis zu 50% gegenüber Systemen mit Fließgeschwindigkeiten im Bereich von 2 m/s reduziert werden.

Ob diese Reduzierung der Fließgeschwindigkeit als Maß der Dinge zu bezeichnen ist, sei dahingestellt. Aber es soll doch deutlich machen, dass ein erhebliches Potenzial an Energieeinsparung bei der fachgerechten Rohrleitungsplanung und -umsetzung gegeben ist.


Veröffentlichung Fachbuch – Private Schwimmbäder – Anforderungen und Prüfung nach DIN EN 16582 und DIN EN 16713

Nunmehr ist das Fachbuch – ein Kommentar zu den neuen europäischen Normen für private Schwimmbäder – beim Beuth-Verlag erschienen.

Das Buch dient als Einstieg in die neuen europäischen Normen für private Schwimmbäder. Einführend werden allgemeine Beschreibungen zu der Entstehung dieser Normen sowie die Bedeutung für die Branche gemacht.
Die einzelnen Normenteile werden chronologisch anhand der Normentexe kommentiert. Dabei werden die Abschnitte herausgestellt bei denen aus Sicht des Autors Erläuterungen erforderlich sind.

Es werden  einzelne, ausgewählte Normentexte kritisch durchleuchtet und aufgezeigt wie eine Umsetzung in der Praxis erfolgen kann. Vergleiche zu möglichen anderen relevanten Regelwerke werden beschrieben sowie deren Anwendung und Stellenwert aufgezeigt.


Einige Hinweise und Empfehlungen zum Thema Ansaugung in Schwimm- und Badebecken

Ansaugungen in Schwimm- und Badebecken treten immer wieder im Zusammenhang mit möglichen oder tatsächlichen

Gefahrenstellen und – leider – mit Unfällen auf. Anforderungen im Hinblick auf Ansauggitter, zulässigen Geschwindigkeiten sowie den dazugehörigen Ansaugkammern werden in den Regelwerken DIN EN 13451-3 (für öffentliche Schwimmbäder) und DIN EN 16713-2 (für private Schwimmbäder) gemacht.

An dieser Stelle soll aus eigener Erfahrung und Betrachtungsweise erwähnt werden, dass eine strikte Anwendung / Umsetzung dieser Anforderungen nicht zwangsläufig zu einem „sicheren Ansaugsystem“ führen.

Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass ein Regelwerk ohne Fachkenntnis und möglichen weiteren Einflüssen nicht ohne weiteres umzusetzen ist.

Daher soll bei der Auslegung das von Frank Eisele zur Verfügung gestellte Dokument –  Hinweise zu Ansaugung WWS Eisele – Hilfestellung geben, indem auf Besonderheiten bei der Betrachtung der aufgeführten Ansaugvarianten in der DIN EN 13451-3 eingegangen wird.

Sinngemäß kann dies natürlich auch auf die Anforderungen zum Thema Ansaugung in DIN EN 16713-2 übertragen werden.


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